Täter OPfer Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht den Betroffenen einer Straftat (Straftäter und Tatopfer) eine direkte Auseinandersetzung mit der Tat.
Ziel dieses Verfahrens ist eine aussergerichtliche Beilegung und Wiedergutmachung zu erreichen.
Diese Methode kann nur für bestimmte Arten von Delikten und Tätern angewandt werden.

Der Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs:

  1. Getrennte Vorgespräche

  2. Ausgleichsgespräche

  3. Abschluss

  4. Kontrolle der Erfüllung des Vertrages und Rückmeldung an die Staatsanwaltschaft

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